Neuigkeiten

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kommt ein Erlöschen des Urlaubsanspruchs zum Ende eines Kalenderjahres nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch sowie die Verfallfristen aufgeklärt hat und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch nicht genommen hat.
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LAG Niedersachsen (Urt. v. 07.11.2017 - 10 Sa 1159/16)
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Von der Praxis bislang weitgehend unbemerkt, hat eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Ende 2015 (Urteil vom 9.9.2015 – 7 AZR 148/14) Bewegung in das Befristungsrecht gebracht.
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Die Arbeitshilfe für die stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess soll den involvierten Akteuren, darunter auch den Arbeitgebern, eine Hilfestellung für die Anregung und Gestaltung der stufenweisen Wiedereingliederung in der Praxis geben.
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Ein Arbeitszeugnis wird oft auf der Grundlage eines Entwurfs des Arbeitnehmers erstellt. Nur aus wichtigem Grund kann der Arbeitgeber von diesem Entwurf abweichen.
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